Webentwicklung ·
Barrierefreiheit: Was das BFSG für deine Website bedeutet
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Welche Websites betroffen sind, was „barrierefrei“ konkret heißt und wie du startest.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können. Viele fragen sich jetzt: Betrifft mich das – und was muss ich tun?
Wer betroffen ist
Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Wer Verbrauchern online einen Vertragsabschluss ermöglicht – etwa über einen Onlineshop, eine Buchungsstrecke oder eine kostenpflichtige Registrierung –, fällt in der Regel darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss und Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, sind meist nicht erfasst.
Ob dein Angebot im Einzelfall betroffen ist, hängt von den Details ab. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Maßstab ist in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) aufbaut. Dahinter stecken vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Typische Anforderungen sind:
- Alternativtexte für Bilder, die Inhalte vermitteln
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Bedienung per Tastatur – alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Logische Überschriften und eine korrekte Sprachangabe
- Zoombarkeit, ohne dass Inhalte verloren gehen
Zusätzlich verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt.
Was bei Verstößen droht
Die Einhaltung überwacht eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Nachbesserungen verlangen und im äußersten Fall das Angebot untersagen; zudem sind Bußgelder möglich. Wichtiger als die Angst vor Strafen ist aber: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen – auch ältere Besucher oder jemanden, der gerade mit einer Hand am Smartphone tippt.
So startest du
- Prüfen, ob du betroffen bist – vor allem: Schließen Verbraucher bei dir online Verträge ab?
- Automatisch prüfen lassen. Unser kostenloser Website-Check testet jetzt auch typische Barrierefreiheits-Mängel wie fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste oder unbeschriftete Buttons.
- Von Hand nachprüfen. Tastaturbedienung, Screenreader und Verständlichkeit lassen sich nur manuell testen – automatisch erkennbar ist nur ein Teil der Anforderungen.
- Mängel priorisieren und die Barrierefreiheitserklärung ergänzen.
Wenn du Unterstützung bei der Prüfung oder Umsetzung möchtest, melde dich gern.